Zum Verkauf gegen Gebot steht dieses großzügige Grundstück nebst gültiger Baugenehmigung für ein neu zu errichtendes Einfamilienhaus.
Der Eigentümer hat den Abriss der Altbebauung und die Rodung bereits weitgehend vorgenommen, so dass sich unter Einbeziehung der vorliegenden Überplanung bereits gut erkennen lässt, welch traumhaftes Domizil sich hier realisieren lässt.
Ein schönes, großes Baugrundstück mit einer gut durchdachten Planung zur Bebauung samt Genehmigung !
✓ ruhige Lage im Stadtteil „Westliche Höhe“ in Flensburg in einer ruhigen Anliegerstrasse
✓ geplantes Gebäude in Südwestausrichtung
✓ zentrumsnahe zu Flensburg und Harrislee
✓ sehr gute Verkehrsanbindung
✓ ca. 1.024m² Grundstücksfläche
✓ gültige Baugenehmigung für ein gut durchdachtes Architektenhaus mit ca. 281 m2 Netto-Raumfläche (DIN 277) inkl. detaillierter Gartenplanung
✓ Bieterverfahren bis zum 25.02.2022, 12:00 Uhr
MINDESTGEBOTSPREIS
310.000,- € / beachten Sie unsere unten stehenden Informationen zum Bieterverfahren
MAKLERCOURTAGE
Der Provisionsanspruch des Maklers gegenüber des Käufers beträgt 3,57 % inkl. der ges. MwSt. des Kaufpreises
INFORMATIONEN ZUM BIETERVERFAHREN
Es handelt sich beim Bieterverfahren um keine Versteigerung und keine Auktion. Der entscheidende Unterschied hierzu ist das Ende eines Bieterverfahrens. Am Ende einer Versteigerung oder Auktion steht der Zuschlag, während beim Bieterverfahren am Ende nur der Preis gefunden ist.
ABLAUF
Es wird eine Gebotsfrist und ein Mindestgebot für das betreffende Immobilienangebot festgelegt und über Internetportale, unsere Homepage usw. veröffentlicht. Interessenten können in diesem Zuge ein Exposé bei uns anfordern und ggf. einen persönlichen Besichtigungstermin mit uns vereinbaren. Im Gegensatz zu Mitbewerbern halten wir nichts von sog. „Open-House-Terminen“, sondern möchten uns für jeden Interessenten ausreichend Zeit für alle offenen Fragen nehmen können. Ein möglicher Verkaufspreis oder entsprechende Hinweise werden keinem der Interessanten genannt bzw. gegeben. Bei weiterem Interesse stellen wir neben dem Exposé alle weiteren maßgeblichen Objektunterlagen zur Verfügung.
GEBOTSABGABE
Nur Sie, als Interessent für das Kaufobjekt, bestimmen allein, was Ihnen das Objekt wert ist und welches Kaufpreisgebot Sie abgeben möchten. Dieses Kaufpreisgebot muss innerhalb der genannten Frist schriftlich per Post, Fax oder E-Mail bei uns vorliegen. Für eine gültige Gebotsabgabe ist ausschließlich der von uns ausgegebene Vordruck zu verwenden. Nach Ende der Abgabefrist werden Sie, sofern Sie Höchstbietender sind, informiert und bekommen eine Rückmeldung, ob Ihr Gebot vom Verkäufer angenommen wird (Verkäuferzustimmung vorbehalten). Der Verkäufer ist nicht verpflichtet das Höchstgebot anzunehmen. Sollte der Verkäufer das Höchstgebot nicht annehmen, erhalten alle angemeldeten Interessenten das aktuelle Höchstgebot mitgeteilt. In einer neu festgesetzten Abgabefrist von üblicherweise einer Woche, haben alle Interessenten die Möglichkeit ein neues Kaufpreisgebot abzugeben. Auch hier bleibt die Verkäuferzustimmung vorbehalten.Geben Sie nur Gebote ab, die Sie auch wirklich bereit und fähig sind zu zahlen. Wenn Sie die Immobilie über ein Kreditinstitut finanzieren möchten, klären Sie vor Gebotsabgabe, ob eine Finanzierbarkeit gegeben ist.
KAUFVERTRAG
Sobald ein gültiges Höchstgebot vorliegt, welches vom Verkäufer angenommen wird und eine Finanzierungsbestätigung vorgelegt werden kann, nehmen wir von Ihnen den Auftrag zur Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes entgegen und vereinbaren einen Notartermin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages mit allen Beteiligten.
KAUFNEBENKOSTEN
Bitte beachten Sie, dass zu Ihrem Höchstgebot noch die aktuellen Kaufnebenkosten anfallen. Diese betragen i.d.R. ca. 2 % für Notar und Grundbuch, 6,5 % für die Grunderwerbsteuer und 3,57 % inkl. der ges. MwSt. für uns als Maklerbüro.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Alle Angaben erhalten wir vom Eigentümer und übernehmen daher keine Haftung. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. DiesesExposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
WIDERRUFSRECHT
Seit dem 13.06.2014 ist eine neue Gesetzgebung in Kraft getreten, die Ihren Verbraucherschutz stärken soll. Aus diesem Grunde sind wir dazu angehalten, Sie über Ihr gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu informieren. Dementsprechend erhalten Sie als Anhang zu dieser Immobilienofferte eine Aufforderung, in welcher Sie uns bitte schriftlich bestätigen, dass Sie die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular gesehen und akzeptiert haben. Um den Beginn der Widerrufsfrist für beide Seiten sicher bestimmen zu können, stellen wir klar, dass unser Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages mit Ihnen, nur durch Ihre Erklärung, gemäß diesem Anhang, angenommen werden kann.
FINANZIERUNG
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